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Prüfungen

Bei Gürtelprüfung hat der Judoka die Möglichkeit, durch Vorführen erlernter Techniken einen höheren Gürtelgrad zu erreichen.
Dazu muss er die Techniken der jeweiligen Gürtelgrade beherrschen, und sie bei der Prüfung, zusammen mit dem Prüfungspartner, den Prüfern vorzeigen können.
Wichtig: Prüfungsberechtigt sind nur jene Judoka mit gültigem Judopass bzw. Jahresmarke 2009, da die Prüfung beim Judo Landesverband gemeldet werden muss.
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